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Schweiz lockert Tunnelbeschränkungen für Gefahrgüter

29.10.2014 16:09 Uhr
Schweiz lockert Tunnelbeschränkungen für Gefahrgüter
Auf den wichtigsten Transitrouten, wie im Gotthard-Straßentunnel, bleiben die Durchfahrtverbote bestehen
© Foto: Picture Alliance/Rolf Haid

Weil Tunnel saniert und die Sicherheitstechnik verbessert wurde, fallen bestehende Durchfahrtverbote für Gefahrguttransporte teilweise weg.

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Bern. Der Schweizer Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 29. Oktober die Verkehrsbeschränkungen für Gefahrguttransporte durch Schweizer Straßentunnel angepasst. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesrats hervor.
Bei den folgenden sieben Nationalstraßentunneln entfallen demnach die bisher geltenden Beschränkungen vollständig:

  • Seelisberg (A2, NW/UR)
  • Costoni di Fieud (A2, TI)
  • Kerenzerberg (A3, GL)
  • Rongellen II (Kantonsstrasse, GR)

Im Seelisberg-, Costoni di Fieud- und Kerenzerbergtunnel galten die Beschränkungen bereits bisher nur von 17 bis 7 Uhr sowie an Wochenenden. Ansonsten galt für alle aufgeführten Tunnel die strengste Beschränkung, sprich ein vollständiges Durchfahrtverbot.


Die Aufhebung der Beschränkungen hat laut Mitteilung bauliche und betriebliche Gründe: In den letzten Jahren wurden verschiedene Tunnel aufwendig saniert und zum Beispiel mit moderner Lüftungstechnik ausgestattet. Reorganisationen der Schadenwehren tragen ebenfalls dazu bei, dass die Beförderung gefährlicher Güter durch diese Tunnel sicherer ist als der Transport durch besiedeltes Gebiet oder über Bergstrecken.


Manche Beschränkungen bleiben


Die Durchfahrtsverbote für den Transport von gefährlichen Gütern auf den Transitachsen bleiben bestehen. Dabei geht es um folgende Tunnel:

  • Gotthard (A2, UR/TI)
  • San Bernardino (A13, GR)
  • Großer St. Bernhard (VS)
  • Mappo Morettina (TI)
  • Galerie de Marcolet (VD)


Diese Tunnel bleiben weiterhin der strengsten Kategorie E nach dem ADR-Tunnelbeschränkungscode zugeordnet. Mit der Maßnahme will der Bundesrat zu hohe Risiken sowie Rückverlagerungen von der Schiene auf die Straße vermeiden. Die Beschränkung am Gotthard wird auch nach dem allfälligen Bau einer zweiten Tunnelröhre aufrechterhalten.
Auf Antrag der Kantone hat der Bundesrat außerdem beschlossen, für folgende zwei Tunnel auf dem Kantonstraßennetz künftig Beschränkungen einzuführen:

  • Tunnel Vedeggio-Cassarate (TI)
  • Tunnel Kreisel Bahnhof Frauenfeld (TG)


In beiden Fällen bestehen, so die Mitteilung weiter, gute Umfahrungsstrecken mit weit geringeren Risiken als die Beförderung durch den jeweiligen Tunnel.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Davon ausgenommen bleibt der Seelisberg-Tunnel. Hier sollen die Beschränkungen nach Abschluss der laufenden Bauarbeiten aufgehoben werden. (gg/gh)

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