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Ratgeber: Torjubel am Arbeitsplatz

11.06.2014 09:18 Uhr
Ratgeber: Torjubel am Arbeitsplatz
Nicht immer lassen sich Fußballfieber und Arbeitszeit vereinbaren
© Foto: Fotolia/Angelika Bentin

Darf der Arbeitgeber fußballbegeisterten Angestellten verbieten, die Weltmeisterschaft vom Arbeitsplatz aus zu verfolgen?

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München. Dass ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit nicht 90 Minuten nonstop via Internetstream am Arbeits-PC Fußballspiele anschauen darf, können sich die meisten denken. Arbeitsrechtlich ist es streng genommen nicht einmal erlaubt, regelmäßig den Spielverlauf im Liveticker zu verfolgen. „Denn Arbeitszeit bedeutet zu hundert Prozent Arbeitszeit“, erklärt Rechtsanwalt Marco Ferme. Da ändere auch ein Ereignis wie die Weltmeisterschaft nichts.

Dabei ist es dem Arbeitgeber überlassen, wie genau er das nimmt. „Wenn der Angestellte seiner Arbeit wie gewohnt nachkommt und hin und wieder einen Blick auf den Spielstand wirft, werden die meisten Chefs wohl kulant sein“, sagt Ferme. Das hänge auch davon ab, ob es generell im Betrieb erlaubt sei, das Internet während der Arbeitszeit privat zu nutzen.

Nicht pünktlich zum Anpfiff zu Hause

Das gleiche gilt, wenn der Angestellte es nach Dienstschluss nicht mehr pünktlich zum Anpfiff nach Hause schafft und deshalb auf seinem Firmen-Computer gucken will. Das sei dann häufig eine Frage der IT-Sicherheit, so Ferme. „Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung des Internet spricht nichts dagegen“, erklärt der Arbeitsrechtler.

Eine Frage der Unternehmenskultur ist auch, ob die Angestellten das Spiel im Radio verfolgen dürfen. Wenn sich die gesamte Belegschaft vor dem Radiogerät schart, um gemeinsam die Nationalelf anzufeuern, muss das kein Arbeitgeber akzeptieren. Wenn der Chef aber prinzipiell gestattet, dass nebenbei ein Radio läuft, kann er laut Ferme auch gegen das Fußballspiel nichts einwenden.

Wetten verboten

Doch nicht nur während der Spiele leben Arbeitnehmer ihre Fußballbegeisterung aus. Tippspiele im Kollegenkreis, bei denen Angestellte während der Arbeitszeit Wetten auf Spielergebnisse abschließen, sind sehr beliebt. Auch diese Ablenkung von der Arbeit müssen Angestellte sich streng genommen vom Chef genehmigen lassen.

Ferme empfiehlt Arbeitgebern, klare Richtlinien zu setzen, um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Hält sich ein Angestellter dennoch nicht an die Regeln, verletzt er seine Dienstpflicht. Dann darf der Chef abmahnen.  (ks)

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