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Q&A für Cannabis bei der Arbeit: Wichtigste Fragen und Antworten

14.08.2024 10:45 Uhr | Lesezeit: 7 min
Cannabisblatt
Der Konsum von Cannabis ist seit 1. April mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Aber was gilt bei der Arbeit? 
© Foto: Digihelion/iStock/Getty Images Plus

Arbeitgeber müssen mit dem neuen Cannabisgesetz einiges beachten. Ein gemeinsames Seminar der Kanzlei Fringspartners, Fumo, Schunck, Voiio und VerkehrsRundschau ging vielen verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen auf den Grund.

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Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis legal – mit gewissen Einschränkungen und festen Regeln. Festgelegt ist diese Teillegalisierung im Konsum-Cannabisgesetz (KCanG). Seit 21. Juni sind dort auch die sogenannten Anbauvereine geregelt.

Außerdem hat der Bundesrat Anfang Juli einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Damit gibt es – sobald die Änderung im Bundesgesetzblatt verkündet ist – Regeln sowie einen Grenzwert für Cannabis am Steuer (Stand 13. August war dies noch nicht der Fall).

Mit der Cannabis-Teillegalisierung stellen sich auch für viele Arbeitgeber Fragen: Welche Pflichten haben sie nun, gilt ähnliches wie bei Alkohol, was sollten sie tun, was dürfen sie verbieten, was ist schon per Gesetz verboten? Und was gibt es bei Drogentests zu beachten?

Ein gemeinsames Onlineseminar wollte hier Hilfestellung geben und beantwortete ausführlich die Fragen der…

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