Das Bundesfamilienministerium hat eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes angekündigt. Noch in diesem Jahr wolle man einen Referentenentwurf vorlegen. Damit sollen Regeln der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Zeit haben die Mitgliedsstaaten dafür bis Mitte 2026.
Die Richtlinie verschärft bestehende Regeln, die verlangen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten – egal ob Mann oder Frau – für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn zahlen sollen. Sie ist 2023 in Kraft getreten.
Unter anderem müssen Betriebe anhand bestimmter Kriterien ein Verfahren entwickeln, mit dem der Wert der jeweiligen Tätigkeiten miteinander vergleichbar wird. Darüber berichtet Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Er geht auf weitere Änderungen ein, etwa geplante Sanktionen und Pflichten.
Der Rechtsanwalt rät Unternehmen, schon jetzt ihr Vergütungssystem gegebenenfalls auf die in der Richtlinie geforderten Kriterien anzupassen – aus verschiedenen Gründen. Mehr dazu erfahren Abonnenten im Blog, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.