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Rechtsblog: Stolperfallen – Stellenanzeigen richtig formulieren

01.08.2024 14:38 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Jobangebot auf einem Schild "Mitarbeiter gesucht" in einem Supermarkt
Eine Stellenausschreibung muss geschlechtsneutral formuliert sein, zum Beispiel mit dem Zusasatz (m/w/d). Aber das ist nicht das einzige, auf das Unternehmen achten sollten, erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog
© Foto: Stadtratte/Getty Images

Eine Stellenanzeige so zu schreiben, dass Sie nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz nicht diskriminierend ist, kann doch nicht so schwer sein. Oder? Rechtsanwalt Axel Salzmann geht dem Thema im aktuellen VerkehrsRundschau-Rechtsblog auf den Grund.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet es Arbeitgebern, jemanden aufgrund Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität schlechter zu behandeln – also zu diskriminieren. Und das beginnt schon bei der Wortwahl der Stellenanzeige, nicht erst im Bewerbungsgespräch oder im Alltag am Arbeitsplatz.

Wichtig ist, auf eine diskriminierungsfreie Formulierung bei Stellenausschreibungen zu achten, erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann. Dazu zählt nicht nur eine geschlechtsneutrale Ansprache.

Der Rechtsanwalt nennt in seinem Blog die häufigsten Stolperfallen. Wer erfahren will, warum die Suche nach einer „erfahrenen Fachkraft“ diskriminierend ist, aber ein „junges dynamisches Team“ einen Neuzugang suchen darf, oder wann eine Ungleichbehandlung doch gerechtfertigt sein kann, findet darauf im Rechtsblog der VerkehrsRundschau Antworten. Diesen können Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen.

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