Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet es Arbeitgebern, jemanden aufgrund Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität schlechter zu behandeln – also zu diskriminieren. Und das beginnt schon bei der Wortwahl der Stellenanzeige, nicht erst im Bewerbungsgespräch oder im Alltag am Arbeitsplatz.
Wichtig ist, auf eine diskriminierungsfreie Formulierung bei Stellenausschreibungen zu achten, erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann. Dazu zählt nicht nur eine geschlechtsneutrale Ansprache.
Der Rechtsanwalt nennt in seinem Blog die häufigsten Stolperfallen. Wer erfahren will, warum die Suche nach einer „erfahrenen Fachkraft“ diskriminierend ist, aber ein „junges dynamisches Team“ einen Neuzugang suchen darf, oder wann eine Ungleichbehandlung doch gerechtfertigt sein kann, findet darauf im Rechtsblog der VerkehrsRundschau Antworten. Diesen können Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen.