Schwerin. Das Arbeitsgericht Schwerin verhandelt am heutigen Freitag über die Klage einer früheren Postmitarbeiterin gegen ihren Arbeitgeber. Anja Helffenstein aus Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hat seit 1997 nach eigenen Angaben 88 befristete Arbeitsverträge erhalten. Sie habe mal zwei Wochen, mal ein halbes Jahr arbeiten dürfen, sagte die 41-Jährige. Nach dem Auslaufen ihrer befristeten Stelle Ende April habe sie keinen neuen Vertrag erhalten. Als ein Grund sei eine zweieinhalbwöchige Krankheit genannt worden.
Ziel der Klage ist nach Angaben des Landesfachbereichsleiters Nord der Gewerkschaft Verdi, Lars-Uwe Rieck, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wie der Gewerkschafter sagte, soll das Gericht prüfen, ob nicht in den vergangenen Jahren de facto schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. In dem Fall hätte eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgen müssen. Stattdessen habe die Post nur den Vertrag auslaufen lassen.
Der erste Termin ist laut Arbeitsgericht der sogenannte Gütetermin, bei dem nach Möglichkeiten einer gütlichen Einigung gesucht wird. Laut Rieck könnte das nur die sofortige unbefristete Wiedereinstellung sein. Lehne die Post das ab, gebe es als nächstes einen Kammertermin. Der Arbeitgeber müsse dann den Befristungsgrund erklären, hieß es beim Gericht. Die Post wollte sich vorab zu dem Verfahren nicht äußern.
Laut Verdi beschäftigt die Deutsche Post bundesweit mehr als 13.000 Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen, das sei ein Anteil von elf Prozent. (dpa)