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Polen: Reform des Straßentransport gilt ab September

24.08.2018 10:08 Uhr
Autobahn in Polen
Polens Regierung geht ab September strenger gegen Spediteure vor, die gegen die Regelungen im Straßenverkehrsrecht verstoßen
© Foto: monticellllo/stock.adobe.com

Neue Kategorien und Höhen von Strafmandaten bei Verstößen von Spediteuren und Neuregelungen im Kampf gegen Fahrtenschreiber-Manipulationen sind die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die Polens Regierung plant.

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Warschau. Der polnische Staatspräsident hat das neue, vom Parlament beschlossene Gesetz zur Reform des Straßentransports unterschrieben. Wichtigste Änderung ist die Neuregelung von Strafen und Bußgeldern für Transportunternehmen, aber auch für Lkw-Fahrer und der Versuch, Manipulationen an Tachografen (Fahrtenschreibern) zu stoppen. Alle Novellen treten Anfang September in Kraft.

Gegen einen Spediteur können dann Strafmandate in Höhe von maximal 12.000 Zloty (knapp 3000 Euro) für Verstöße ausgestellt werden. Für das Vertuschen tatsächlich geleisteter Arbeitszeiten oder die Weigerung, den Kontrolleuren diese Daten zur Verfügung zu stellen, werden 8000 Zloty (knapp 2000 Euro) fällig. Bisher waren es nur 3000 Zloty. Auch wird es keine Abstufungen mehr geben: Wenn ein Mandat ausgestellt wird, dann nur noch mit dem vollen Betrag.

Außerdem kommen neue Verstöße hinzu: Wer vergisst, im Fahrtenschreiber das Land zu notieren, in dem der Fahrer seine Tour beginnt und beendet, zahlt 100 Zloty pro Tag. Auch die Überschreitung von zehn Arbeitsstunden nachts wird geahndet. Für „schwerste Vergehen“ wird es einem Eintrag ins Nationale Elektronische Register der Straßentransport-Unternehmen (KREPTD) geben.

Kontrolleure werden auf Verdacht Fahrtenschreiber in ausgewählten Werkstätten auf Manipulationen prüfen dürfen. Bestätigt sich der Verdacht, zahlt der Spediteur zusätzlich zum Mandat auch für die Untersuchung. Erweist sich der Fahrtenschreiber als korrekt, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Durch diese Neuregelung wird es voraussichtlich deutlich mehr Kontrollen von Tachografen geben. (mk/ag)

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