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Norwegen führt Mindestlohn für Lkw-Fahrer ein

15.06.2015 12:07 Uhr
Norwegen führt Mindestlohn für Lkw-Fahrer ein
Lkw in Norwegen: Der Mindestlohn für Fahrer wird fällig, wenn der Lkw für einen norwegischen Auftraggeber unterwegs ist
© Foto: Picture Alliance/Michael Narten

Ab 1. Juli gilt bei Kabotagefahrten und grenzüberschreitenden Transporten der Mindestlohn, wenn der Auftraggeber in Norwegen sitzt.

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Oslo. Lkw-Fahrer haben ab 1. Juli 2015 Anspruch auf den norwegischen Mindestlohn, wenn der Transportauftrag aus Norwegen kommt. Über entsprechende Pläne des skandinavischen Landes berichtet der Europäische Speditionsverband Clecat in seinem aktuellen Newsletter. Clecat bezieht sich auf Informationen der Swedish International Freight Association.

Demnach hat sich die norwegische Tarifkommission (Tariffnemda) darauf verständigt, dass der Mindestlohn künftig für Kabotagefahrten innerhalb des Landes fällig wird sowie bei grenzüberschreitenden Transporten mit Lade- oder Entladeort in Norwegen. Der Mindestlohn in Norwegen liegt bei etwa 158 Norwegischen Kronen (umgerechnet rund 18 Euro) pro Stunde.

Die neue Lohnuntergrenze soll sowohl für norwegische als auch für ausländische Fahrer gelten. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber der Transportdienstleistung seinen Sitz in Norwegen hat. Dieser ist verpflichtet, seinen Auftragnehmer auf die neue Mindestlohn-Regelung hinzuweisen und zu kontrollieren, dass er sich daran hält.

Der norwegische Auftraggeber haftet also dafür, wenn Lkw-Fahrer weniger als die vorgeschriebenen 158 Kronen pro Stunde erhält. Werden die Transporte im Auftrag eines nicht norwegischen Unternehmens erbracht, ist der Mindestlohn dagegen nicht fällig. Dasselbe gilt für Auszubildende am Steuer eines Lkw. Ebenfalls außen vor sind Werkverkehre.

Derzeit ist aus Sicht von Clecat allerdings noch unklar, ob der Mindestlohn auch fällig wird, wenn ein nicht norwegischer Spediteur oder Transporteur, dessen Auftraggeber für die Dienstleistungen zwar in Norwegen sitzt, aber zur selben Unternehmensgruppe wie sein Auftragnehmer gehört, Fahrer in Norwegen einsetzt. Diesbezüglich gebe es eine widersprüchliche Formulierung in der betreffenden Mindestlohn-Regelung. (diwi/ag)

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