Amsterdam/Frankfurt a. Main. Die Niederlande verschieben die Einführung eines Online-Portals für die verpflichtende Meldung von in die Niederlande entsendeten Arbeitskräften voraussichtlich um ein Jahr auf den 1. Januar 2019. Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) jetzt unter Verweis auf den niederländischen Transportverband TLN mitteilte, konnte das geplante elektronische Melderegister nicht wie vorgesehen fertig gestellt werden. Darüber hinaus will die niederländische Regierung nach BGL-Angaben die möglichen Ergebnisse des im Mai vorgestellten EU-Mobilitätspaketes abwarten, das derzeit noch in Brüssel verhandelt wird.
Die deutsch-niederländische Handelskammer bestätigte die Terminverschiebung und wies darauf hin, dass schon heute allgemeine Mindestarbeitsbedingungen für in die Niederlande entsendete Arbeitnehmer gelten. Künftig sollen Arbeitgeber allerdings vorab schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, wenn sie beispielweise Lkw-Fahrer dorthin auf Tour schicken. Sie erwartet also zusätzlicher Aufwand. Das niederländische Sozialministerium wolle im nächsten Frühjahr weitere Details zur geplanten Meldepflicht und dem dazugehörigen Online-Portal bekanntgeben. (ag)