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Neues Zollverfahren an der Grenze zur Schweiz

21.08.2013 11:44 Uhr
Neues Zollverfahren an der Grenze zur Schweiz
Seit 12. August 2013 gibt es an der Zollanlage Basel/Weil am Rhein eine separate Spur für Transitverkehre und Leerfahrten
© Foto: ddp/Joern Pollex

Nach dem Umbau der Zollanlage Basel/Weil am Rhein werden nun bestimmte Warensendungen beschleunigt über eine eigene Transitspur abgefertigt.

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Basel/Weil am Rhein. Das Abfertigungsverfahren an der Gemeinschaftszollanlage Basel/Weil am Rhein-Autobahn ist zum 12. August 2013 geändert worden. Wie jetzt das Hauptzollamt Lörrach mitteilte, wurde an dem aufkommensstärksten Grenzübergang zwischen Deutschland und der Schweiz nach Abschluss der dreijährigen Baumaßnahmen das sogenannte Transito-Verfahren eingeführt. Das soll die Zollabfertigung erheblich beschleunigen und Staus an der Zollstelle verringern.

Nachdem die Zollverwaltung bereits im Januar diesen Jahres die Bereiche Verzollung und Transit-/Leerfahrzeuge für Warensendungen in Nord-Süd-Richtung räumlich voneinander getrennt hatte, stehen nun auch für Süd-Nord-Verkehre baulich getrennte Transitspuren zur Verfügung. Die Abfertigung (Zoll und LSVA) erfolgt künftig aus den Hochkabinen heraus direkt am Fahrzeug (Transito-Verfahren) und dauert laut dem Hauptzollamt Lörrach nur noch wenige Minuten. Es ist also nicht mehr notwendig, dass der Fahrzeugführer den LKW verlässt und ihn auf dem Amtsplatz abstellt.

Das Transito-Verfahren gilt neben Sendungen, die sich bereits im eröffneten Versandverfahren (T2/T1) befinden, auch für Leerfahrten. Außerdem kann man die Schnellspur nutzen, wenn das Hauptzollamt Lörrach eine gesonderte Erlaubnis erteilt hat: Die ist möglich bei Ausfuhrsendungen, die mündlich zur Ausfuhr angemeldet werden können (zum Beispiel gewerbliche Sendungen mit einem Wert bis zu 1.000 Euro), bei Sendungen, die sich im Zeitpunkt der Gestellung bei der Ausgangszollstelle bereits im Ausfuhrverfahren eines zugelassenen Ausführers befinden (zweistufiges Ausfuhrverfahren) sowie bei Massengütern und Schüttgüter, die sich im Ausfuhrverfahren befinden (hier ist eine Bewilligung als zugelassener Ausführer nicht erforderlich). (ag)

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