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Neue AGB für die Container- und Entsorgungslogistik

29.05.2019 12:50 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
Die AGA 2019 sind vorformulierte Vertragsbedingungen für Geschäfte in der Container- und Entsorgungslogistik
© Foto: Eccolo/Adobe-Stock

AGA 2019: Die Verbände BGL, BVSE, BDSV und VDM haben gemeinsam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellungen von Abfallcontainern und die Entsorgung von Abfällen vorgelegt, die Unternehmen für Verträge nutzen können.

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Frankfurt am Main. Für Container- und Entsorgungsdienstleister liegen erstmals Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die vier große Fachverbände seit dem 29. Mai branchenübergreifend empfehlen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gestellungen von Abfallcontainern und die Entsorgung von Abfällen (AGA 2019) haben der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) gemeinsam erarbeitet. Eine Mitteilung dazu veröffentlichten sie am Mittwoch.

Die beteiligten Verbände betonen, dass die AGA 2019 durch inhaltlich ausgewogene Klauseln für einen guten Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern sorgen. Sie behandeln die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abfällen zum vereinbarten Zeitpunkt, die Miete des Containers durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit sowie – je nach Vereinbarung – entweder die ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle oder die Abfuhr und Leerung des gefüllten Containers zu einer vereinbarten Abladestelle. Diesbezüglich regelt das Bedingungswerk die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und Auftragnehmers.

Weniger strenge Haftung

Die AGA 2019 ergänzen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen der aktuellsten Fassung (ADSp 2017), weil darin nicht alle Besonderheiten der Container- und Entsorgungslogistik geregelt sind. So ist eine Haftungsfreistellung bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU vorgesehen, falls noch personenbezogene Daten von Dritten in oder an den in die Container eingefüllten Materialien enthalten oder angebracht sind. Zudem ist die Haftung bei Güterschäden oder Verlust mit Sonderziehungsrechten pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung im B2B-Bereich geringer als in den ADSp 2017 und im Handelsgesetzbuch festgesetzt. (ag)

Vollständig einsehen und kostenlos herunterladen können interessierte Unternehmen die AGA 2019 unter folgender Internetadresse: http://www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/vertrags_und_geschaeftsbedingungen.htm

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