Frankfurt/Main. Nach Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) haben die deutschen Zollbehörden mit Mindestlohnkontrollen für gebietsfremde Transportunternehmen begonnen. Betroffen seien ein ungarischer und ein tschechischer Betrieb. Die Unternehmen wurden vom Zoll gemäß den Vorlagepflichten des Mindestlohngesetzes aufgefordert, Informationen in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorzulegen sind demnach Anmeldung/Registrierung im Handelsregister und bei den Steuerbehörden, die EU-Lizenz unter Nachweise der Registrierung aller eingesetzten Fahrzeuge, Arbeitsverträge, Einsatzpläne der eingesetzten Fahrzeuge, insbesondere über in Deutschland zurückgelegte Strecken, sowie die Gehaltsabrechnung und Nachweise über die Bezahlung von Spesen. Nachgewiesen müsse ferner, dass der deutsche Mindestlohn im abgelaufenen Monat tatsächlich bezahlt wurde. Wie der BGL weiter mitteilt, habe sich der Verband dafür eingesetzt, dass die Faxmeldungen für gebietsfremde Transportunternehmen durch ein elektronisches Meldesystem ersetzt werden sollten. Mit der Erfassung aller Fahrten in Deutschland ließen sich Lücken bei der Umgehung der Meldepflicht schließen, führt der BGL aus. (diwi)