Berlin. Die Logistik-AGB der neuesten Fassung liegen jetzt auch in englischer Übersetzung vor. Darüber informierte jetzt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV). Die vorformulierten Vertragsbedingungen für speditionsunübliche Dienstleistungen wurden 2019 vom Institut für Logistikrecht und Riskmanagement der Hochschule Bremerhaven (ILRM) und den Verbänden der Transport-, Speditions- und Logistikbranche überarbeitet. Die drei Verbände AMÖ, BGL und DSLV empfehlen sie ab Sommer zur Anwendung bei allen Geschäften, die über speditionsübliche logistische Dienstleistungen hinausgehen, die mit der Beförderung und Lagerung in Zusammenhang stehen.
Die Übersetzung enthält eingangs die Klarstellung, dass in Zweifelsfragen die deutsche Fassung der Logistik-AGB 2019 der englischen Fassung vorgeht. Grundsätzlich orientiert sich die Übersetzung laut dem DSLV eng am Wortlaut der deutschen Fassung. Vor diesem Hintergrund wurden demnach sowohl die englischen Übersetzungen der im Vergleich zu den Logistik-AGB 2006 unveränderten Klauseln als auch jener Regelungen, die in enger Anlehnung an korrespondierende Klauseln der ADSp 2017 konzipiert worden waren (zum Beispiel Ziffern 2, 3.1, 4.2-4.4, 5.4, 10.2 und 16.1-16.2) überarbeitet.
Unternehmen, die die englische Übersetzung neben oder anstelle der deutschen Fassung der Logistik-AGB 2019 verwenden möchten, steht es nach Verbandsangaben frei, den oben genannten Anwendungsvorrang der deutschen Fassung zu streichen oder einzelne Übersetzungen anders als in der beiliegenden Fassung zu formulieren. (ag)