München. Bei der Entsendung ins europäische Ausland gilt auch 2020 ein Flickenteppich nationaler Vorschriften für die Transportbranche. Denn zusätzlich zu den Bestimmungen der allgemeinen EU-Entsenderichtlinie stellen die deutschen Nachbarländer unterschiedliche Anforderungen.
Seit Jahresbeginn gibt es hier einige Änderungen. Ab dem 1. März fordern die Niederlande beispielsweise eine Online-Meldepflicht. Berufskraftfahrer im Güterverkehr sind davon betroffen, wenn sie Quell- und Zielverkehre oder Kabotage-Beförderungen durchführen. Auch Transportunternehmen, die Lkw-Fahrer nach Dänemark entsenden, müssen sich vorab registrieren. Dort ist eine Neuregelung geplant, wonach sie bei Kabotage-Beförderungen sowie Vor- oder Nachläufen im Kombinierten Verkehr einen Mindestlohn erhalten. Dieser Mindeststundenlohn soll demnächst veröffentlicht und auf Basis der dänischen Tarifverträge festgelegt werden.
Die wichtigsten Vorschriften zur Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland haben wir für unsere Abonnenten kostenfrei in einer Tabelle zusammengefasst.
>> Hier geht’s direkt zu den Entsenderegeln in Europa!
Loggen Sie sich einfach mit Ihrer Abo-Nummer in unserem Profiportal VerkehrsRundschau plus ein und informieren Sie sich über die aktuellen Mindestlöhne, Meldevorschriften und Mitführpflichten, die für Berufskraftfahrer in allen deutschen Nachbarländern gelten. (ag/pb)