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Entsendung: Neue Regeln für Auslandseinsätze

20.02.2020 16:03 Uhr
EU-Flagge
Wer Berufskraftfahrer in die Niederlande entsenden will, muss sie bald zuvor anmelden
© Foto: Johan Ramberg/Getty Images/iStock

Die Anforderungen für die Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland ändern sich regelmäßig. Eine Übersicht der wichtigsten Vorschriften steht im Profiportal VerkehrsRundschau plus zum Download bereit.

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München. Bei der Entsendung ins europäische Ausland gilt auch 2020 ein Flickenteppich nationaler Vorschriften für die Transportbranche. Denn zusätzlich zu den Bestimmungen der allgemeinen EU-Entsenderichtlinie stellen die deutschen Nachbarländer unterschiedliche Anforderungen. 

Seit Jahresbeginn gibt es hier einige Änderungen. Ab dem 1. März fordern die Niederlande beispielsweise eine Online-Meldepflicht. Berufskraftfahrer im Güterverkehr sind davon betroffen, wenn sie Quell- und Zielverkehre oder Kabotage-Beförderungen durchführen. Auch Transportunternehmen, die Lkw-Fahrer nach Dänemark entsenden, müssen sich vorab registrieren. Dort ist eine Neuregelung geplant, wonach sie bei Kabotage-Beförderungen sowie Vor- oder Nachläufen im Kombinierten Verkehr einen Mindestlohn erhalten. Dieser Mindeststundenlohn soll demnächst veröffentlicht und auf Basis der dänischen Tarifverträge festgelegt werden.

Die wichtigsten Vorschriften zur Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland haben wir für unsere Abonnenten kostenfrei in einer Tabelle zusammengefasst. 

>> Hier geht’s direkt zu den Entsenderegeln in Europa!

Loggen Sie sich einfach mit Ihrer Abo-Nummer in unserem Profiportal VerkehrsRundschau plus ein und informieren Sie sich über die aktuellen Mindestlöhne, Meldevorschriften und Mitführpflichten, die für Berufskraftfahrer in allen deutschen Nachbarländern gelten. (ag/pb)

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