Köln. Transporteure, die mögliche Ansprüche auf eine Erstattung der LKW-Maut, die sie 2009 gezahlt haben, über den Jahreswechsel hinweg wahren wollen, müssen dafür nicht vor Gericht gehen. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am Donnerstag gegenüber der „VerkehrsRundschau“ mitteilte, genügt ein formloses Schreiben mit Antrag auf Verzicht auf Einrede der Verjährung, um die Verjährung der Ansprüche dauerhaft zu unterbrechen. Nach Eingang des Erstattungsantrags bekomme man eine Bestätigung aus Köln. Dem BAG liegen derzeit rund 300 Schreiben von Unternehmern vor. Täglich werden es mehr. Alle Einsendungen, die bis 31. Dezember 2012 ankommen, würden berücksichtigt, versichert die Behörde.
„Mit Eingang des Erstattungsantrages beim Bundesamt für Güterverkehr ist die Verjährungsfrist gemäß § 4 Abs. 2 BFStrMG i.V.m. § 21 Abs. 2 VwKostG für sich eventuell ab dem 1. Januar 2009 ergebende Erstattungsansprüche unterbrochen und es bedarf daher hierfür keiner Klageerhebung“, heißt es in der Verzichtserklärung, die das BAG seit dieser Woche an Transporteure verschickt. Die Behörde empfiehlt den Adressaten darin, trotz der Hemmung der Verjährung alle Nachweise über die in dem geltend gemachten Zeitraum entrichtete LKW-Maut aufzubewahren.
Vor dem Hintergrund der eigenen Klage gegen die LKW-Maut und der des Spediteurs Günter Obst hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) seinen Mitgliedern vergangene Woche empfohlen, vom BAG schriftlich umgehend den Verzicht auf Einrede der Verjährung anzufordern. Für den Fall, dass die Beamten in Köln nicht rechtzeitig vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist am 31. Dezember 2012 reagieren, hatte der Verband auf eine Leistungsklage beim Verwaltungsgericht Köln verwiesen. Eine Klagewelle wäre sowohl für den Bund als auch für die Wirtschaft mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden gewesen. (ag)