Schwerin. Im Streit um die befristete Beschäftigung einer Postzustellerin über 17 Jahre hinweg hat es überraschend eine Einigung gegeben. Die Deutsche Post AG bot der 41-Jährigen am Freitag vor dem Arbeitsgericht Schwerin nach 88 Zeitarbeitsverträgen einen unbefristeten Vertrag ab 1. Juli an. Anja Helffenstein hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie im April keinen Anschlussvertrag mehr erhalten hatte. Der Vergleich kann von beiden Seiten bis zum 25. Juni widerrufen werden.
Das Angebot zur Güte von der Deutschen Post überraschte Helffenstein und ihren Anwalt Klaus Bertelsmann. Damit habe niemand gerechnet, sagte der Rechtsanwalt. Die Prozessbevollmächtigte Rita Müller-Chychla bot der früheren Mitarbeiterin einen unbefristeten Vertrag über 38,5 Wochenstunden in der Entgeltgruppe drei an. Die Post verzichte auf die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz. Die Betriebszugehörigkeit solle allerdings nicht seit 1997, sondern erst seit dem 1. März 2009 anerkannt werden, sagte Müller-Chychla. Grund seien mehrjährige Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses. Anja Helffenstein hatte sie mit Elternzeiten für ihre Kinder begründet.
Die Klägerin zeigte sich nach dem knapp 30-minütigen Termin sprachlos. Sie könne es noch gar nicht begreifen, dass sie wieder arbeiten dürfe, sagte sie. Die Freude über den Vergleich könnte aber noch verfliegen: Der Arbeitsort ist in dem Angebot nicht festgelegt.
Sei er für seine Mandantin nicht annehmbar, müsse er die Einigung widerrufen, sagte Bertelsmann. Dann setzt das Arbeitsgericht einen Verhandlungstermin im Oktober an, kündigte der Vorsitzende Richter an. (dpa)