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Keine Durchführungsverordnung zum 8,50-Euro-Gesetz geplant

29.01.2015 11:43 Uhr
Keine Durchführungsverordnung zum 8,50-Euro-Gesetz geplant
Die richtige Umsetzung des Mindestlohngesetzes bereitet Güterverkehrs- und Logistikunternehmen viele Probleme.
© Foto: Fotolia/M. Schuppich

Eine staatliche Hilfestellung bei der Umsetzung der komplexen Mindestlohnregelungen, um Rechtssicherheit zu schaffen, soll es nicht geben.

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Berlin. Auf konkrete Hinweise zur Umsetzung des teilweise abstrakt formulierten Mindestlohngesetzes dürfen Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen nicht hoffen. Das Bundesarbeitsministerium stellte diese Woche klar, dass es keine allgemeine Durchführungsverordnung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) geben wird. Damit erteilte das Ressort von Andrea Nahles (SPD) der Annahme der Güterverkehrs- und Logistikbranche eine Absage, die bisher wegen diverser offener Fragen zur neuen gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde an weitere Ausführungen aus Berlin geglaubt hatte.

Ende vergangenen Jahres hatte das Bundeskabinett immerhin zwei Verordnungen zum MiLoG beschlossen, die Ausnahmen hinsichtlich der Dokumentations- und Meldepflichten regeln. Diese Erleichterungen gelten aber nur für einen sehr kleinen Kreis von deutschen Arbeitgebern sowie für Arbeitgeber, die im Ausland sitzen. Die meisten inländischen Güterverkehrs- und Logistikunternehmen profitieren davon nicht. Zusätzlich erschien kurz vor Weihnachten 2014 eine Verordnung, wonach lediglich in solchen Fällen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit aufgezeichnet werden müssen, in denen ein Arbeitnehmer weniger als 2958 Euro brutto monatlich verdient. (ag)

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