Rom. Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren: Das Delikt „Mord im Straßenverkehr“ steht in Italien kurz vor seiner Anerkennung als zu ahnendes Vergehen. Die Justizkommission des Senats hat in dieser Woche eine entsprechende Gesetzesgrundlage formuliert, die für dieses Delikt härtere Strafen vorsieht als die bislang in der Straßenverkehrsordnung berücksichtigten. Bei Verursachung eines tödlichen Unfalls, der unter dem Einfluss von Alkohol (über 0,8 Promille) oder Betäubungsmitteln geschieht, sollen Freiheitsstrafen zwischen 8 und 12 Jahren drohen. Wer durch eine erhöhte Geschwindigkeit, die das Limit um mehr als das Doppelte überschreitet, einen Menschen tötet, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 und 9 Jahren rechnen. Berücksichtigt wird im Gesetzesentwurf auch die nun obligatorische Verhaftung des Unfallverursachers. Derzeit ist sie noch fakultativ.
Formuliert wurden zudem die Konsequenzen für im Straßenverkehr herbeigeführte Verletzungen anderer Personen. Bei Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer ist eine Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren vorgesehen, bei extrem erhöhter Geschwindigkeit eine Strafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Zur Strafbemessung wird bei mehreren verletzten Personen immer die schwerste verursachte Verletzung herangezogen. Die zuvor geplante lebenslange Einziehung des Führerscheins bei Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer ist hingegen erst einmal auf Eis gelegt, da die Einführung des Deliktes „Mord im Straßenverkehr“ derzeit Priorität hat. (nja)