Hamburg. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr halten sich die Verbringer nicht immer an ihre Pflichten. Der Hamburger Zoll hat deshalb darauf hingewiesen, dass seit März alle Waren, die ohne Bestätigung der summarischen Anmeldung gelöscht werden, in Zukunft als vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Waren behandelt werden. Das teilte jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mit.
In solchen Fällen würden die Waren sichergestellt und zugunsten der Staatskasse verwertet, sofern der Zollschuldner nicht die nachträglich erhobenen Einfuhrabgaben zahlen sollte. Betroffen sein könnten demzufolge auch Transshipment-Sendungen, die nicht für einen Verbleib in der EU vorgesehen sind. Unabhängig vom Ausgang einer solchen Sicherstellung bedeutet dies laut den DSLV-Experten, dass die Waren für die Dauer des Zollverfahrens am jeweiligen Containerterminal stehenbleiben müssen, was zu Verzögerungen und Mehrkosten führen dürfte.
Hintergrund: Laut dem DSLV hat es im vergangenen Jahr knapp 1000 Fälle gegeben, bei denen Waren ohne bestätigte summarische Anmeldung gelöscht worden sind – vornehmlich im Containerbereich. Verpflichtet zur Abgabe einer Gestellungsmitteilung in Form einer summarischen Anmeldung seien regelmäßig die Reeder. Vor diesem Hintergrund habe der Hamburger Zoll diese darum gebeten, Kontakt mit den Zollbehörden aufzunehmen, wenn es ersichtlich ist, dass erforderliche Anmeldungen unterblieben sind. (ag)