Sofia. Ab sofort unterliegt die Beförderung bestimmter Lebensmittel, bei denen ein hohes Risiko des Mehrwertsteuerbetrugs besteht, in Bulgarien besonderen Kontrollen. An Grenzübergängen, Flughäfen, Seehäfen, Bahnhöfen und anderen wichtigen Umschlagsorten sind nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) insgesamt 97 Kontrollstellen eingerichtet worden. Dort werden bei Ein- und Ausfuhren die Ausweispapiere und die warenbegleitenden Dokumente geprüft, wenn es sich um derartige Waren handelt.
Die Frachtpapiere müssen laut AISÖ die genaue Warenbezeichnung und Mengenangaben enthalten und darüber hinaus Informationen zum Warenempfänger/Käufer, Absender/Verkäufer, Datum und Ort der Entladung und im Falle des Transits durch Bulgarien das Datum und den Ort der Ausreise aus Bulgarien. Die Kontrollen betreffen also auch innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren im Transit durch den Balkanstaat. Ausgenommen von den neuen Prüfungen durch die bulgarischen Finanzbehörden sind Waren, die bereits der Zollkontrolle unterliegen.
Wenn Angaben fehlen oder unvollständig sind, muss der Lkw-Fahrer eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, berichtet der österreichische Verband. Verstöße würden mit 1.000 bis 2.000 bulgarischen Lew (zirka 512 bis 1.024 Euro) beim Fahrer und 3.000 bis 20.000 bulgarischen Lew (zirka 1533 bis 10.225 Euro) bei Unternehmern geahndet. Im Wiederholungsfall fielen deutlich höhere Geldbußen an. Zu den Waren, die als anfällig für Steuerbetrug eingestuften werden, zählen unter anderem Rindfleisch, Olivenöl, Butter, Käse, verschiedene Fische, Obst- und Gemüsesorten.
Die komplette Übersicht kann über den folgenden Link abgerufen werden:
http://www.aisoe.org/fileadmin/redaktion/PDF-Dokumente-News/2015/Bulgarien-Kontrollen.pdf (ag/mf)