Stuttgart. Ab 1. Oktober gelten neue Förderrichtlinien für den Güterkraftverkehr. Geändert, so die Dekra in einer Mitteilung, hat sich unter anderem die Anteilsfinanzierung der betrieblichen Ausbildung zum Berufskraftfahrer: Statt bisher 70 Prozent sind es nur noch 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Und bei Großunternehmen sinkt die Förderhöhe von 60 auf 43 Prozent. Pauschal werden pro Ausbildungsverhältnis für die dreijährige Lehrzeit insgesamt 50.000 Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Damit die Förderung bewilligt wird, muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ein wirksam abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.
Für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gilt von Oktober an ein unternehmensbezogener Höchstfördersatz von bis zu 600 Euro je schweres Nutzfahrzeug ab zwölf Tonnen. Die Dekra Akademie weist darauf hin, dass die Anzahl der im Unternehmen zugelassenen LKW künftig im Zuge des Antragsverfahrens nachgewiesen werden muss.
Neu berechnet wurden auch die Zuwendungen im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe: Der Förderhöchstbetrag liegt nun bei 25.500 Euro je Unternehmen (bisher 33.000 Euro) beziehungsweise bei 1500 Euro je Fahrzeug (bisher 2000 Euro). Und es gilt ein Förderhöchstbetrag je Maßnahme von 2500 Euro. Mit Hilfe des Förderprogramms De-Minimis werden Güterverkehrsunternehmen gefördert, die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen. (sv)