Berlin. Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) will die Förderrichtlinie für die Förderprogramme De-Minimis und Aus- und Weiterbildung neu fassen. Bei einer Verbänderunde im Bundesverkehrsministerium vergangene Woche wurde der Entwurf einer Neufassung mit Branchenvertretern diskutiert. Aus Branchenkreisen waren nun Eckpunkte der Neuregelung zu erfahren:
Danach soll der Höchstbetrag der De-Minimis-Beihilfen von derzeit 2000 Euro auf 1500 Euro je Fahrzeug gesenkt werden. Außerdem soll die Höchstsumme pro Jahr und Unternehmen von 33.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt werden.
Im Bereich Ausbildung schlägt das BMVBS vor, den heutigen Höchstbetrag von 35.000 Euro auf 25.000 Euro abzusenken. Gleichzeitig will das BMVBS die maximale Anzahl der förderberechtigten Auszubildenden pro Unternehmen an die Zahl der vorhandenen mautpflichtigen Fahrzeuge koppeln, wobei die Höchstgrenze bei 17 Fahrzeugen und damit bei maximal 17 Auszubildenden liegen soll.
Im Bereich Weiterbildung ist ebenfalls vorgesehen, den Höchstbetrag pro Unternehmen für alle Weiterbildungsmaßnahmen auf 25.000 Euro zu begrenzen, wobei der Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug 1500 Euro betragen soll. Die Förderhöchstgrenze würde damit mit 17 Fahrzeugen erreicht.
Hintergrund der geplanten Änderungen ist die hohe Zahl an „Luftbuchungen“. Demnach beantragen Unternehmer Fördergelder für Maßnahmen, die tatsächlich gar nicht umgesetzt werden. Die zunächst beantragten Gelder würden also gar nicht abgerufen. Für 2012 wurden über 50.000 Anträge auf Aus- und Weiterbildung sowie für De-Minimis-Beihilfen gestellt. Gemessen am Antragsvolumen von rund 1 Milliarde Euro im Förderjahr 2012 geht das BMVBS von „Luftbuchungen“ in Höhe von 500 Millionen aus. Dennoch, so die Befürchtung im Ministerium drohe die Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. (diwi)
Pahl, Karsten