Nach der Abgabe erhält der Unternehmer im Anschluss vom Finanzamt einen Brief mit zwei Bescheiden: Einen zum Grundsteuerwert und einen zum Grundsteuermessbetrag. Gegen diese können Immobilienbesitzer innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, wenn die Bescheide nicht stimmen.
Eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland weist zum Ablauf der Frist für die Grundsteuererklärungen nun darauf hin, dass schon jetzt etliche Einsprüche und Klagen gegen die Grundsteuerwertbescheide anhängig seien. Diese würden sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten.
Zur Vorgeschichte: Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend entstanden die neuen Regelungen, die unter anderem mit der Feststellungserklärung jetzt umgesetzt werden sollen.
Einsprüche gegen Bewertungsregeln für Grundsteuerwert-Bescheid
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken appellieren die Verbände daher an die Bundesländer, zu beschließen, dass sie Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen. Ziel der Verbände-Allianz sei, eine Einspruchswelle zu verhindern. Damit wolle man allen Eigentümern Sicherheit verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater entlasten, heißt es weiter.
Wenn die gerichtliche Klärung die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergebe, könnte diese für alle Bescheide gelten. Damit würde sie nicht nur Eigentümer betreffen, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland planen zudem eigenen Angaben zufolge, gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell zu starten, das in elf Bundesländern als Berechnungsgrundlage verwendet wird. Die Urteile seien erst in den nächsten Jahren zu erwarten. Bis dahin würden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater mit Einsprüchen und deren Bearbeitungen belastet