Berlin. Sicherungsmaßnahmen, um Fahrzeug- und Warendiebstählen vorzubeugen, können künftig im Rahmen des De-Minimis-Programms gefördert werden, Maßnahmen zur Qualifizierung der Berufskraftfahrer jedoch nicht mehr. Auf dieses Ergebnis haben sich die Verbänderunde zur Mautharmonisierung und das Bundesverkehrsministerium im Rahmen ihrer aktuellen Besprechung zum Programm geeinigt. Auch die Förderung von energieeffizienten und lärmarmen Reifen bleibt im überarbeiteten Förderkatalog anders als zeitweise erwartet möglich.
Neuerungen gibt es auch im Bereich der Förderpraxis. Im nächsten Förderjahr sollen Anträge im Zeitraum vom 13. Januar bis zum 30. September 2016 gestellt werden. Allerdings weisen die Verbände daraufhin, dass die beantragten Maßnahmen nach spätestens drei Monaten abgeschlossen sein müssen und ein Verwendungsnachweis zu führen ist. Geschieht dies nicht, entfällt die Förderzusage. Weiterhin bleibt jedoch die Regel bestehen, dass Maßnahmen auch weiterhin nach Auftragseingang begonnen werden können. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe der Mittel künftig über ein so genanntes „Fördertopfverfahren“.
Die Förderhöchstgrenze für mautpflichte Lkw wird künftig von 1000 auf 2000 Euro pro Jahr erhöht. Der Höchstförderwert für ein Unternehmen bleibt jedoch bei maximal 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr. Die aktuelle Förderrichtlinie steht nun noch unter dem Vorbehalt des Rechnungsprüfungsausschusses. Zu weiteren Besprechungen kommt die Verbänderunde das nächste Mal im Dezember zusammen. (sno)