Berlin Auf große Unternehmen kommen neue Verpflichtungen zu. Grund dafür ist eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), die Ende April in Kraft treten soll. Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen sind, werden damit verpflichtet, Energieaudits durchzuführen und ein Energiemanagementsystem einzuführen.
Erstmals muss dies bis 5. Dezember 2015 passieren, danach alle vier Jahre. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Maßgeblich sind gemäß KMU-Definition der EU-Kommission neben der Mitarbeiterzahl (über 250) der Jahresumsatz (über 50 Millionen Euro) und die Jahresbilanzsumme (über 43 Millionen Euro) sowie der Grad der Beteiligung an anderen Unternehmen.
Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn bis zum Stichtag ein Energieaudit gemäß der DIN-Norm EN 16247-1 durchgeführt worden ist. Aus dem Schneider sind auch Unternehmen, die bis dahin ein gültiges, zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001, ein Umweltmanagementsystem im Sinne der EG-Verordnung 1221/2009 oder ein Mischsystem von Energie- und Umweltmanagementsystemen eingerichtet haben, das mindestens 90 Prozent des Gesamtunternehmens abdeckt. (ag)