Berlin. Die Bundesregierung will nach Informationen des „Handelsblatt” zügig rechtliche Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) werde dazu bereits Ende Juli den Entwurf für ein neues Straßenverkehrsgesetz vorlegen, schreibt die Zeitung in ihrer Montagausgabe. „Es ist richtig, dass die Ressortabstimmung Ende Juli geplant ist”, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums dem Blatt.
Der zentrale Satz im Gesetzentwurf, der dem „Handelsblatt” vorliegt, findet sich dem Bericht zufolge im neuen Paragraf 1a: Demnach dürfen Fahrzeuge betrieben werden, „die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen” die Kontrolle übernehmen. Künftig soll es erlaubt sein, „dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf”.
Fahrer muss „wahrnehmungsbereit” bleiben
Bedingung: Der Fahrer sitzt weiter am Lenkrad und am Bremspedal und bleibt „wahrnehmungsbereit”, damit er „nach Aufforderung durch das automatisierte System wieder übernehmen kann. Mit den Änderungen im Gesetz wird vom Fahrer ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit” erwartet.
Was das konkret bedeutet, nach wie viel Sekunden der Fahrer reagiert haben muss, sollen im Streitfall Gerichte klären, heißt es laut „Handelsblatt” in der Begründung des Entwurfs. Kommt es zum Unfall, sollen Daten aus einer Blackbox bei Klärung der Ursachen helfen. (dpa)