Berlin. Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf Rechtssicherheit bei den sich weiter entwickelnden technischen Systemen zur Unterstützung des Fahrers, sogenanntes automatisiertes Fahren, schaffen. Die Änderung sieht vor, dass Systeme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig gelten, wenn diese so gestaltet sind, dass sie durch den Fahrer steuerbar oder abschaltbar sind. Außerdem soll die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt werden.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, schon heute mache eine Vielzahl von Assistenzsystemen das Fahren sicherer und komfortabler. „Ganz allgemein zeichnen sich Systeme des automatisierten Fahrens dadurch aus, dass sie die Fahraufgabe für den Fahrer in ganz speziellen Situationen oder für einen begrenzten Zeitraum übernehmen können, also sowohl die Querführung (Positionsveränderung des Fahrzeugs auf der Straße) als auch die Längsführung (Geschwindigkeitsregulierung) des Fahrzeugs.”
Mit dem Gesetzentwurf vollzieht die Regierung eine beschlossene Anpassung des von 73 Staaten ratifizierten Wiener Übereinkommens von 1968, das den Straßenverkehr durch Vereinheitlichung der Verkehrsregeln sicherer machen soll. Die Änderung schafft den rechtlichen Rahmen etwa für den Abstandsregeltempomat, der bereits viele Fahraufgaben übernimmt. Der Fahrer trägt weiter die Verantwortung und muss das System überwachen. (jök)