-- Anzeige --

Gericht: Post nicht einfach bei Nachbarn abgeben

02.03.2011 16:32 Uhr
Gericht: Post nicht einfach bei Nachbarn abgeben
Hinterlässt ein Zusteller Pakete beim Nachbarn, muss er den Empfänger darüber informieren
© Foto: ddp/Nigel Treblin

Zusteller muss auf jeden Fall zeitgleich eine Nachricht hinterlassen / Anderes Verhalten ist rechtswidrig

-- Anzeige --

Köln. Ein Zusteller darf Briefe oder Pakete nicht einfach beim Nachbarn abgeben, ohne dem nicht angetroffenen Empfänger darüber zeitgleich eine Nachricht zu hinterlassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht am Mittwoch in einem Berufungsverfahren.

Wenn der Empfänger nicht zu Hause sei, müsse er auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden, wo seine Sendung ersatzweise abgegeben worden sei und wo er sie abholen könne. Sonst werde den Interessen des Empfängers nicht ausreichend Rechnung getragen.

Ein Unternehmen, das Pakete anderen Hausbewohnern oder Nachbarn aushändigte, ohne dabei dem Empfänger eine entsprechende Nachricht in den Briefkasten zu werfen, handelte dem Urteil zufolge rechtswidrig.

Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Paketzustellers verstößt gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und ist unwirksam (Az: 6 U 165/10). Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein.

Das OLG ließ keine Revision zu. Das Urteil ist aber trotzdem noch nicht rechtskräftig. Der nun unterlegene Paketzusteller kann auch direkt beim Bundesgerichtshof - über den Weg der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde - eine Überprüfung des Urteils anfragen. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#KEP

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.