Erfurt. Arbeitgeber haben unter Umständen das Recht, ihre Beschäftigten nach der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft zu fragen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden. Die Richter lehnten den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab, dem Arbeitgeber eine solche Frage generell zu untersagen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine entsprechende Klage auf Unterlassung gegen die Stadtwerke München wurde abgewiesen.
Im konkreten Fall aus dem Jahr 2010 hatten die Stadtwerke München als Betreiber des Nahverkehrs ihre Mitarbeiter aufgefordert mitzuteilen, ob sie GDL-Mitglied sind. Die Stadtwerke hatten einen Tarifabschluss mit der Gewerkschaft Verdi erzielt, nicht jedoch mit der GDL.
Der Arbeitgeber wollte deshalb wissen, auf welche Mitarbeiter der neue Tarifvertrag mit Verdi anzuwenden sei. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, in einer Arbeitskampf-Situation wie in diesem Fall dürfe der Arbeitgeber allerdings nicht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen (dpa)
Aktenzeichen: 1 AZR 257/13
Urteil vom 18.11.2014