Paris. Auch ausländische Transportunternehmen, die mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen arbeiten, müssen ihren Fahrern künftig in Frankreich den französischen Mindestlohn zahlen. Das bestätigte die französische Regierung nun auf Nachfrage des Transportsektors in einem Onlinefragebogen.
So müssen Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Frankreich grenzüberschreitenden Verkehr oder Kabotagefahrten betreiben, ab 1. Juli ihre Fahrer bei der Pariser Regierung registrieren lassen. Laut dem neuen Arbeitsgesetz „Loi Macron“ sind sie verpflichtet, ihnen den französischen Mindestlohn von aktuell 9,61 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.
Jedoch haben internationale und französische Transportverbände Frankreichs Regierung dazu aufgerufen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben. Die Transporteure bräuchten mehr Zeit, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Bisher, so der französische Transportverband FNTR, sei nicht einmal das Formular im Internet verfügbar, mit dem sich ausländische Transporteure bei der Regierung registrieren lassen müssen.
Die französische Regierung will mit der neuen Regelung französische Transporteure gegen unlauteren Wettbewerb aus dem Ausland schützen. Vertreter osteuropäischer Speditionen hatten vor kurzem in Brüssel jedoch gegen das Gesetz protestiert, da es sie mit höheren Kosten belaste. Sie fürchten, die Regelung werde sie vom Markt drängen. (ll/eh)
Französischer Mindestlohn gilt auch für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen
Die französische Regierung will mit der neuen Regelung französische Transporteure gegen unlauteren Wettbewerb aus dem Ausland schützen.