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Französischer Mindestlohn für ausländische Fahrer gilt ab Juli

13.04.2016 10:08 Uhr
Französischer Mindestlohn für ausländische Fahrer gilt ab Juli
Wie der Mindestlohn in Frankreich kontrolliert werden soll, ist noch unklar
© Foto: Picture Alliance/dpa/Didier Crasnault

Ab 1. Juli unterliegen auch ausländische Lkw-Fahrer im Kabotageverkehr den französischen Mindestlohnbestimmungen.

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Paris. Auch ausländische Lkw-Fahrer unterliegen ab 1. Juli dieses Jahres der in Frankreich geltenden Mindestlohnpflicht „Smic“. Die Bestimmung ist Bestandteil des Gesetzespakets „Loi Macron“, die Ausführungsbestimmungen für ihre praktische Umsetzung wurden für kommenden Samstag angekündigt. Der Mindestlohn in Frankreich beträgt derzeit 9,67 Euro brutto pro Stunde.

Die französische Maßnahme betrifft in der Hauptsache Kabotageleistungen und soll sich gegen den unlauteren Wettbewerb durch osteuropäische und spanische Transporteure richten. Diese konnten ihre Fahrer jeweils nach den in ihren Heimatländern geltenden Löhnen bezahlen und Transporte damit billiger anbieten als französische Konkurrenten. Ab Juli gelten demnächst die für Frankreich maßgeblichen Bestimmungen, Urlaubsregelungen inbegriffen, sobald ein ausländisches Transportfahrzeug die Grenze zu französischem Territorium überschritten hat. Ausgenommen davon sind nur reine Transitfahrten.

Die Antwort auf die Frage, wie das Ganze, insbesondere die Kontrolle durch die französischen Behörden, funktionieren soll, erwarten nicht nur die ausländischen Unternehmen mit Interesse. Auch die Franzosen selbst sind gespannt, denn zahlreiche Transportunternehmen verfügen inzwischen über Niederlassungen in Polen oder Portugal, um international mithalten zu können. (jb)

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