Paris. Mit dem Décret Nr. 2016-1044 vom 29. Juli 2016 schreibt das französische Arbeitsministerium ab dem 1. Januar 2017 elektronische Entsendebescheinigungen über das Online-Portal SIPSI (Système d’information sur les prestations de service internationales) vor. Darauf wies jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin. Die bislang in Papierform zu erstellenden Entsendebescheinigungen für Lkw-Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr von oder nach Frankreich oder im Kabotageverkehr auf französischem Territorium eingesetzt werden, müssen deren Arbeitgeber demnach künftig über das Online-Portal erstellen und übermitteln.
Jeder Arbeitnehmer ist laut dem DSLV verpflichtet, eine Kopie der SIPSI-Meldung mit sich führen. Eine weitere Kopie sei bei einem französischen Repräsentanten des Entsendeunternehmens zu hinterlegen. Die im Rahmen der SIPSI-Meldung zu übermittelnden persönlichen Daten der verantwortlichen Personen im Unternehmen, der Fahrer und der Repräsentanten werden grundsätzlich für fünf Jahre ab dem Datum des Endes der Entsendung gespeichert und können innerhalb dieses Zeitraums nachträglich von den französischen Kontrollbehörden im Fall von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren herangezogen werden.
Entsendebescheinigungen für den Einsatz von Lkw-Fahrern in Frankreich, die vor dem 1. Januar 2017 in Papierform ausgestellt werden, behalten nach Angaben des deutschen Verbandes ihre Gültigkeit. Lediglich wenn Änderungen der damit abgedeckten Entsendungen erforderlich würden, sei ab dem nächsten Jahr zwingend eine elektronische Entsendemeldung via SIPSI erforderlich. Das derzeit noch nicht einsatzbereite Online-Portal soll voraussichtlich unter folgender Internetadresse zur Verfügung stehen: www.sipsi.travail.gouv.fr (ag)