Frankfurt am Main. Ab 1. Januar 2013 ändern sich die Regeln für die Gestellung von Gemeinschaftswaren am Frankfurter Flughafen. Das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt akzeptiert künftig bei Luftfracht, die für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nur noch einen Ort: den Flughafen selbst. Darauf wies jetzt der Softwareanbieter Kewill hin.
Das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt am Main-Flughafen hatte in der Vergangenheit in vielen Fällen einen ständigen Ort der Gestellung von im Luftverkehr auszuführenden Gemeinschaftswaren außerhalb des Zollamtsbezirks Fracht am Flughafen zugelassen. Diese Gestellungsorte liegen unter anderem in den Gemeinden Kelsterbach, Mörfelden, Raunheim, Rüsselsheim und Flörsheim. Die Zulassung, für deren Erteilung es keine rechtliche Grundlage gab, erfolgte laut der IHK Frankfurt am Main unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Den am Flughafen oder in der näheren Umgebung ansässigen Unternehmen würde nun aufgrund rechtlicher Veränderungen zum 31. Dezember 2012 alle bestehenden Erlaubnisse entzogen.
Der Zoll begründet die Vorgehensweise mit der verbindlich vorgeschriebenen Nutzung des AES (Automated Export System) seit Juli 2009. Des Weiteren agierten viele Unternehmen außerhalb des Flughafens so, als hätten sie eine Erlaubnis seitens des HZA erhalten, obwohl diese überhaupt nicht vorliegt, so die IHK Frankfurt am Main. Der geplante Zulassungswiderruf werde für viele Unternehmen zu erheblichen Veränderungen ihrer Prozesse und auch Kostensteigerungen führen. Für am Flughafen ansässige Spediteure ändert sich dadurch vergleichsweise wenig. (ag)