Brüssel. Die EU-Kommission hat gegen Polen und Rumänien Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil diese Länder europäische Vorschriften für den Straßengüterverkehr nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
Nach Ansicht der Kommission verletzt Polen die Richtlinie über Maße und Gewichte von schweren Lkw (2011/76/EU), nach der Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 40 Tonnen und einer maximalen Antriebs-Achslast von 11,5 Tonnen ungehindert auf dem gesamten Straßennetz der Mitgliedstraßen verkehren dürfen. Polen verlangt aber für die meisten polnischen Straßen (97 Prozent des nationalen Straßennetzes) eine besondere Lizenz, für die Gebühren erhoben werden.
Rumänien verstößt gegen die Regeln zur Berechnung von Straßenbenutzungsgebühren für Lkw. Nach der Richtlinie 2011/76/EU muss eine Lkw-Maut verhältnismäßig sein und die Einnahmen müssen zur Deckung der Infrastrukturkosten verwendet werden. Nach Auffassung der Kommission hat Rumänien diese Regeln nicht korrekt umgesetzt.
Räumen die beiden Länder die Einwände der Kommission nicht in den nächsten zwei Monaten aus, kann sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. (tw)