Berlin. Obwohl Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bis Mitte 2016 Zeit hat, scheinen die Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform bereits festzustehen. Laut der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) kommen Erben großer Unternehmensvermögen in Zukunft nicht so leicht wie bisher um eine Zahlung an das Finanzamt herum. Wie das Blatt aus Regierungskreisen erfahren haben will, plant Schäuble eine Grenze für sogenannte Bedürfnisprüfungen, die niedriger sein soll als 70 Millionen Euro – je Erwerb.
Die Bedürfnisprüfung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kürzlich verlangt, um zu verhindern, dass große Familienunternehmen zu den gleichen Bedingungen von der Steuer befreit werden können wie die kleinen und mittleren. Auch das private Vermögen der Erben oder Beschenkten wird nach Informationen der „FAZ“ künftig bei der Frage berücksichtigt, ob ein Unternehmen von der Steuer befreit werden muss, um Jobs zu sichern.
Betriebsvermögen wird bisher häufig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer geschont oder zumindest stark begünstigt – wenn das Unternehmen fortgeführt wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Diese Sonderregeln wurden im Dezember 2014 vom Bundesverfassungsgericht teilweise gekippt. Karlsruhe rügte die Steuervergünstigungen als zu großzügig und fordert eine Neuregelung bis Mitte 2016. (dpa/ag)