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Für Betriebsfeiern gilt jetzt der 110-Euro-Freibetrag

13.01.2015 10:25 Uhr
Für Betriebsfeiern gilt jetzt der 110-Euro-Freibetrag
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah eine 150-Euro-Freigrenze vor - der Bundestag hat einen 110-Euro-Freibetrag daraus gemacht.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Caroline Seidel

Die ursprünglich im Jahressteuergesetz für 2015 vorgesehene Erhöhung der steuerlichen Freigrenze von 110 auf 150 Euro ist im Bundestag gescheitert.

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Berlin. Der Bund-Länder-Streit über das aktuelle Jahressteuergesetz ist kurz vor knapp beigelegt worden. Der Bundesrat billigte Ende Dezember ein Gesetzespaket mit einer Reihe steuerlicher Änderungen und verzichtete nach Zusagen der großen Koalition auf ein langwieriges Vermittlungsverfahren mit dem Bundestag. Der Bundestag hatte zuvor die Besteuerungs-Regeln für Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern noch einmal geändert.

Das nun gebilligte „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ bringt unter anderem Erleichterungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen. Aus der ursprünglich geplanten 150-Euro-Freigrenze für geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber im Rahmen zum Beispiel einer Weihnachtsfeier Arbeitnehmern gewähren, ist nun ein 110-Euro-Freibetrag geworden. Erst beim Überschreiten der 110-Euro-Grenze fallen künftig Steuern an. Allerdings sind alle Zusatzkosten rund um die Veranstaltung einzubeziehen – etwa Ausgaben für das Rahmenprogramm und für Begleitpersonen. (ag/dpa)

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