Berlin. Die Wirtschaftsminister der Bundesländer wollen sich beim Bundesfinanzministerium dafür stark machen, dass die mit der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einhergehenden Kosten für die Unternehmen zu sinken. Der aus Hamburg stammende und von Bremen unterstützte Vorstoß wurde einstimmig auf der zweitägigen Wirtschaftsministerkonferenz angenommen, die vom 4. bis 5. Juni 2014 in Berlin stattgefunden hat. Die Neugestaltung des Einfuhrumsatzsteuerverfahrens soll Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Mitgliedstaaten vermeiden, heißt es in dem Beschluss.
In Deutschland muss ein Unternehmer, der Waren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union (EU) importiert, in jedem Fall die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll entrichten. In der Regel wird sie anschließend zwar als abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt und durch die Landesfinanzverwaltung erstattet. Dennoch entstehen administrativen Kosten und die Zwischenfinanzierung bereitet in Zeiten von Basel III mitunter Probleme.
Das in Deutschland angewendete Verfahren wird von Unternehmen und Verbänden stark kritisiert. Weil bei einer Einfuhr von Drittlandwaren in die EU über eine deutsche Zollgrenzstelle Zahlungsflüsse notwendig würden, seien bereits viele Importe von den deutschen Häfen und auch Flughäfen weg verlagert worden. Ein deutscher Importeur kann zum Beispiel Einfuhren aus dem EU-Ausland über die niederländische Grenze unter Einschaltung eines niederländischen Fiskalvertreters ohne die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer vornehmen.
„Der bisherige Weg darf nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmen werden“, forderte deshalb der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz und Wirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe. (ag)