Berlin. Der Bund/Länder-Fachausschusses GüKG hat zum 1. August 2015 den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geändert. Die neue Fassung ersetzt die bis 31. Juli 2015 gültige Version aus dem Jahr 2011. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Regelsätze des neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs um 20 bis 25 Prozent über denen der Vorgängerversion liegen.
Zum Beispiel ahndet das Bundesamt für Güterverkehr laut dem DSLV jetzt Kabotage-Verstöße bei Vorsatz mit einer Strafe von 2.500 bis 3.000 Euro, bei Fahrlässigkeit kostet so etwas 1.250 bis 1.500 Euro. Ähnlich sieht es bei den anderen Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis-/Genehmigungspflichten aus. Auch wer sich nicht an die Mitführungspflichten aus dem GüKG hält, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Die Regelsätze räumen den Behörden einen Ermessensspielraum ein. Es ist ihnen freigestellt, diese Beträge im Einzelfall zu über- oder unterschreiten. Die Bußgeldtatbestände selbst haben sich durch das Inkrafttreten des neuen Katalogs übrigens nicht geändert. (ag)