London. Die gesetzliche Haftung für die Verifizierung von Containergewichten nach Safety of Life at Sea (Solas)-Bestimmungen wird laut der Londoner Seeversicherungsgesellschaft TT Club auf die Spediteure fallen, wenn die Containerwiegung und Gewichtsverifizierung am 1. Juli 2016 verpflichtend wird. Darauf weist der Versicherer in einer Mitteilung hin.
Laut TT Club nennt die kürzlich vorgenommene Ergänzung der Solas-Bestimmungen ausdrücklich den „Verlader“ als Hauptverantwortlichen für die korrekten Gewichtsangaben. „In vielen Fällen wird daher der Spediteur, Logistiker bzw. Non-Vessel Operating Carrier (NVOC) die Verantwortlichkeit für die jeweilige Gewichtsverifizierung- und Deklaration im Ladeschein übernehmen müssen“, so die Auffassung des TT Club. Besonders bei der Frachtkonsolidierung werde der Spediteur dann anderen Teilnehmern der Transportkette bei der Zulieferung der verifizierten Nettogewichte vertrauen müssen.
Die Solas-Bestimmungen bestimmen darüber hinaus auch die Verantwortlichkeit des Hafenmeisters und des Hafenbetreibers und legen diese auf die Zurückweisung von Containern fest, deren Gewicht nicht verifiziert wurde. „Allerdings bedeutet dies nicht, dass ein verifizierter Container garantiert auf ein Schiff verladen wird. Dies überschreitet die traditionellen Rechte eines Hafenmeisters“, sagte der TT Club. Die Solas-Bestimmungen legen großen Wert auf die Genauigkeit der Gewichtsverifizierung. Man müsse sich aber bewusst sein, dass bestimmte Frachten und Verpackungsmaterialien hygroskopisch sind – also Wasser anziehen und dadurch schwerer werden. Hilfreich ist laut TT Club in diesem Fall die UK Marine Guidance, die einen Schwellenwert für die Abweichung von deklariertem Gewicht und aktuellem Gewicht festlegt und bei Überschreitung ein Vollstreckungsverfahren der zuständigen Behörde vorschreibt. (rup)