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De-Minimis: Kritik an Haarspalterei des BAG

20.05.2016 15:41 Uhr
De-Minimis: Kritik an Haarspalterei des BAG
Änhlich wie 2015 sorgt die „überzogene Verwaltungspraxis“ des BAG bei Antragstellern für Unmut bei den Transportunternehmen
© Foto: Fotolia/N-Media-Images

Die Verkehrsverbände fordern vom Bundesamt für Güterverkehr, seine aktuelle Verwaltungspraxis bei der Fördermittelvergabe zu überdenken.

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Berlin. Die Verkehrsverbände haben im Bundesverkehrsministerium in Berlin kürzlich kritisiert, dass Transportunternehmer bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse im Rahmen der Mautharmonisierung teilweise aufgrund von Kleinigkeiten leer ausgehen. Wie in der vergangenen Förderperiode wirft der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) dem zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erneut vor, etwa die Anträge auf De-Miminis-Förderung unangemessen oft wegen Formfehlern abzulehnen.

Demnach führten nicht nur wieder bereits Einträge in der falschen Spalte eines Formulars zur kompletten Ablehnung durch das BAG. Auch unvollständige Behördennachweise, auf deren Inhalt der Antragsteller keinen Einfluss hat, seien ein Grund für einen Negativbescheid. Der BGL hält diese Verwaltungspraxis für unverhältnismäßig und rief zusammen mit dem anderen Verkehrsverbänden zur Nachsicht auf. Andernfalls drohe dem BAG eine Klagewelle durch Transportunternehmer, die sich benachteiligt fühlen.

Das BAG will nun seine internen Richtlinien für die Bescheidung der Förderanträge prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Der BGL hat seinen Mitgliedern indes geraten, gegen die wegen Formfehlern abgelehnten Anträge umgehend Widerspruch einzulegen und parallel einen Neuantrag zu stellen, um die Chancen auf einen staatlichen Zuschuss in der nächsten Bescheidungswelle zu wahren. Denn durch die neuen Verwendungsnachweisfristen sind beantragte Fördermittel nicht mehr so lange gebunden und können mitunter bereits nach drei Monaten anderweitig verteilt werden.  (ag)

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