Bonn. Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,56 Millionen Euro gegen sieben Container-Transportunternehmen und deren Verantwortliche sowie gegen eine Unternehmensvereinigung wegen abgestimmter Verhaltensweisen bei Containertransporten im Bereich der deutschen Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven verhängt.
Das Bundeskartellamt hatte die Ermittlungen eingeleitet, nachdem die Unternehmen den sogenannten Stauzuschlag Hamburg eingeführt hatten. Dabei kam heraus, dass sie immer wieder untereinander diskutiert hatten, wie sie Kostensteigerungen, mit denen die Containertransport-Branche konfrontiert wurde, an Kunden weitergeben könnten. Hinweise auf erste Verstöße gehen laut Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes bis in das Jahr 2001 zurück. Teilweise hätten die Unternehmen sich auch konkret über prozentuale Erhöhungssätze der Frachtraten verständigt. Außerdem wurden diverse Zuschläge zur Grundfracht wie Diesel- oder Mautzuschläge, verschiedene Nebenkosten, gegenseitige Verrechnungssätze im Falle der Kollegenbeauftragung abgesprochen.
Bei der Unternehmensvereinigung handelt es sich laut Bundeskartellamt um die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen e.V. (FCDS), Bremen, die Interessenvertretung der Containertransport-Unternehmen der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um folgende Mitgliedsunternehmen der FCDS: CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg, EKB Container Logistik GmbH & Co. KG, Bremen, Eurogate Intermodal GmbH, Hamburg, GCD Glomb Container Dienst GmbH, Bremerhaven, Heinrich Langhorst GmbH & Co. KG, Bremen, Kurt Kluxen Spedition KG, Hamburg, und die Walter Lauk Containerspedition GmbH, Hamburg.Nicht alle FCDS-Mitgliedsunternehmen waren während des gesamten Verstoßzeitraums und bezüglich aller Aspekte des vorgeworfenen Verhaltens beteiligt.
Mit allen genannten Unternehmen, den verantwortlich Handelnden sowie der FCDS wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt. Mehrere der Unternehmen haben bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert und entsprechend der Bonusregelung des Amtes eine Ermäßigung der Bußgelder erhalten. Die verhängten Geldbußen sind mit einer Ausnahme bereits rechtskräftig. Gegen den noch nicht rechtskräftigen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (ks)