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Bundestag beschließt mehr Videoüberwachung und neues Insolvenzrecht

10.03.2017 16:42 Uhr
Bundestag beschließt mehr Videoüberwachung und neues Insolvenzrecht
Die Plenarsitzung, bei der 50 Tagesordnungspunkte abgearbeitet wurden, dauerte von Montagmorgen 9.00 Uhr bis Freitag 1.39 Uhr.
© Foto: Picture Alliance/Annegret Hilser

Mehr als 16 Stunden dauerten die Debatten. Der Bundestag hat 50 Tagesordnungspunkte abgearbeitet. Hier sind vier wichtige Gesetzesvorhaben.

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Berlin. Der Bundestag hat in einer nächtlichen Marathonsitzung Beschlüsse gefasst, die für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen sollen. Außerdem wurden Gesetze verabschiedet, die Unternehmensinsolvenzen erleichtern und für Transparenz in der Wirtschaft sorgen sollen. Vier wichtigse Beschlüsse im Überblick:

- Mehr Videoüberwachung: Als Konsequenz aus mehreren Gewalttaten im vergangenen Jahr soll vor allem privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und auf Parkplätzen erleichtert werden. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Videokameras erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher.

- Insolvenzrecht für Konzerne reformiert: Mit der Neuregelung soll die Abwicklung der Einzelunternehmen eines zahlungsunfähigen Konzerns zentralisiert werden. Dadurch will man die Chance zur Sanierung der Tochterfirmen erhöhen. Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Darüber hinaus kann das Insolvenzgericht einen «Verfahrenskoordinator» berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.

- Mehr Transparenz für Teile der Wirtschaft: Große, börsennotierte Unternehmen müssen künftig nicht nur über ihre finanzielle Lage Auskunft geben, sondern auch über ihren Einsatz für Umweltschutz, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um. Einige hundert Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind damit in Zukunft verpflichtet, Lageberichte zu „nichtfinanziellen“ Themen vorzulegen.

- Besseres Mitspracherecht bei Großprojekten: Bei großen Infrastrukturprojekten muss die Bevölkerung in Zukunft früher gefragt werden als bisher. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird beim Bau von Autobahnen und Schienenstrecken bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch und nicht erst später im Planfeststellungsverfahren. (dpa/ag)

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