Berlin. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Schiffsunfalldatenbankgesetz vorgelegt. Damit soll eine gesetzliche Grundlage zur Errichtung eines elektronischen Datenbanksystems für Schiffsunfälle auf deutschen See- und Binnenwasserstraßen geschaffen werden, die den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Durch die neue Datenbank soll die statistische Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Schiffsunfällen erheblich verbessert werden.
Die Datenbank diene neben statistischen Zwecken auch der Unfallforschung sowie der Erteilung von Auskünften. Die aus dieser Bundesdatenbank gewonnen Erkenntnisse sollen ermöglichen, das Unfallgeschehen im Hinblick auf Gefahrenpotentiale, Unfallschwerpunkte und Mängel an Verkehrswegen, Schiffen und am Regelwerk zu erfassen, heißt es im Gesetzentwurf weiter.
Unfallerfassung wird vereinheitlicht
SchiffsUnfälle werden derzeit im Wesentlichen durch die Wasserschutzpolizeien der Länder, allerdings nicht nach einheitlichen Maßstäben, aufgenommen. Die Auswertung der dafür vorgesehenen Meldeblätter erfolgt händisch und anforderungsspezifisch, so dass keine einheitliche, durchgängige, systematische und bundesweite Auswertung der Unfallzahlen und -ursachen möglich ist.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme einige Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt. Die Länderkammer muss dem Schiffsunfalldatenbankgesetz noch zustimmen. Die Datenbank soll im Laufe des nächsten Jahres in Betrieb gehen. (ag)