Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die Erweiterung des Rheinhafens in Köln-Godorf gekippt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das den Planfeststellungsbeschluss nach einer Klage von Anwohnern aufgehoben hatte. (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 10.12 und 7 C 11.12)
Die Bezirksregierung Köln hatte eine sogenannte wasserrechtliche Planfeststellung für den Bau eines Hafenbeckens sowie verschiedener Straßen und Eisenbahnanlagen auf dem Hafengelände erteilt. Der Hafen sollte dem trimodalen Umschlag dienen. Das sei jedoch nicht zulässig, urteilten die Bundesverwaltungsrichter. Für die Straßen und Schienen hätte es anderer, eigener Planungen bedurft.
Der Ausbau des Godorfer Rheinhafens ist seit vielen Jahren in Köln umstritten. Der Hafenbetreiber Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) wollte den Hafen erweitern. Geplant war der Bau eines weiteren Hafenbeckens, eines Containerterminals sowie diverser Hafeninfrastruktur. Die HGK beabsichtigt, weiterhin an dem Ziel festzuhalten, den Hafen wie geplant zu erweitern, will aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, um sich zum weiteren Vorgehen zu äußern. Der Hafenbetreiber weist aber darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellung aus 2006 allein aufgrund formaler Kriterien beanstandet habe. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten der Hafenerweiterung sei nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens gewesen. (dpa/ks)