München. Der Staat nimmt die Auftraggeber von Transport- und Logistikaufgaben immer mehr in die Verantwortung. Welche Änderungen sich künftig durch Mindestlohn und Fahrpersonalgesetz ergeben, wird am 22. April in Bonn auf dem VerkehrsRundschau-Seminar „Verlader, Spediteur, Frachtführer – wer bei Lkw-Transporten wann für was verantwortlich ist“ erläutert. Neben Sozialvorschriften und Mindestlohn stehen auch die Pflichten beim Verpacken, Stauen, Beladen und der Ladungssicherung sowie die Kontrolle von eingesetzten Fahrern und Fahrzeugen auf der Agenda.
Rechtsanwalt Detlef Neufang referiert
Referent des Workshops ist Rechtsanwalt Detlef Neufang. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und Geschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V. (BWVL) in Bonn und Mitglied des Rechtsausschusses der International Road Transport Union (IRU) in Genf sowie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht und der Arbeitsgemeinschaften für Verkehrsrecht und Transportrecht im Deutschen Anwaltverein. Er ist auch Mitautor des „Handbuchs des Fachanwalts Transport- und Speditionsrecht“ und des „Gemeinschaftskommentars zum Handelsgesetzbuch“.
Frühbucherrabatt bis 17. März
Das Seminar findet am Vortag der Fachkonferenz „Lkw und Fuhrpark“ statt. Die Veranstaltungen können getrennt oder kombiniert gebucht werden. Bis zum 17. März gilt ein Frühbucherrabatt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.verkehrsrundschau.de/events