Berlin. Die Bundesregierung hat dem Bundestag am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt. Unter anderem sollen damit das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) an mehreren Stellen redaktionell gepasst und Regelungen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr klargestellt werden. Demnach soll die Möglichkeit wegfallen, Kabotagebeförderungen für Unternehmer aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland zu untersagen. Beide Länder sind 2007 der Europäischen Union (EU) beigetreten. Im Vorgriff auf den EU-Beitritt der Republik Kroatien plant dieDeutschland hingegen eine Kabotagebeschränkung.
Zudem sind Änderungen von fünf weiteren Gesetzen vorgesehen - unter anderem des Fahrpersonalgesetzes, des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes. Dem Entwurf zufolge ist vorgesehen, die Übermittlung von Adressdaten aus der Binnenschiffsbestandsdatei an das Bundesamt für Güterverkehr gesetzlich zu regeln. Darüber hinaus soll im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz die Voraussetzung geschaffen werden, dass beim Erwerb der Grundqualifikation keine Fahrerlaubnis mehr vorliegen muss. Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf erstmals am 17. April 2013. Wann die rechtlichen Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar. (ag)