Hamburg/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will das Verfahren um die Elbvertiefung nach Informationen der Bild-Zeitung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiterleiten. Das Bundesverwaltungsgericht habe seine grundsätzlichen Bedenken in einem Schreiben an die federführende Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Kiel zusammengefasst, berichtet Bild Hamburg (Mittwoch). Darin heißt es, dass wegen der Tragweite der Entscheidung der EuGH hinzugezogen werden solle.
Bis zum 9. September hätten die Beteiligten laut Bundesverwaltungsgericht nun noch Zeit, ihre Anträge nachzubessern, um das Weiterleiten des Verfahrens nach Luxemburg doch noch zu verhindern, berichtet die Zeitung. Hamburg hat demnach inzwischen eine weitere Stellungnahme nach Leipzig gesandt.
Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) setzt weiter auf eine Entscheidung aus Leipzig im Herbst. Seine Behörde habe „alle Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie überarbeitet“ und hoffe damit „eine gute Grundlage geschaffen zu haben, die ein Vorlageverfahren beim EuGH entbehrlich macht“, sagte Horch.
Schon im Oktober vergangenen Jahres hatte Hamburg in seinen Bemühungen um die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Rückschlag erlitten. Damals hatten die Leipziger Richter einem Eilantrag der Natur- und Umweltschutzverbände Nabu und BUND stattgegeben und einem Beginn der Arbeiten - abgesehen von Maßnahmen zur Ufersicherung und Baufeldräumung - eine Absage erteilt. Der Antrag hatte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord gerichtet. (dpa)