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BG Verkehr legt Beitragsfuß für 2015 fest

15.04.2016 14:06 Uhr
BG Verkehr legt Beitragsfuß für 2015 fest
Die Umlageziffer zur Berechung des individuellen Jahresbeitrags der Mitgliedsunternehmen bleibt auch für 2015 bei 3,40
© Foto: Sebastian Wolf/Fotolia

Trotz gestiegener Unfallausgaben hat der Vorstand der Berufsgenossenschaft die Umlageziffer für die Berechnung des Jahresbeitrags erneut auf 3,40 festgesetzt.

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Hamburg. Im Bereich Fahrzeughaltungen bleibt die Berechnungsgrundlage für die Beiträge, die Arbeitgeber jährlich an die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) zahlen, zum vierten Mal in Folge stabil. Der Vorstand der gesetzlichen Unfallversicherung für die Transport- und Verkehrswirtschaft einigte sich am 15. April darauf, die Umlageziffer für 2015 wie in den Vorjahren auf 3,40 festzulegen. Die Höhe des individuellen Beitrags jedes Mitgliedsunternehmens zur Arbeitnehmerversicherung hängt aber nicht allein vom Beitragsfuß, sondern auch von der Gefahrklasse sowie den Entgelten des Unternehmens ab.

Eigentlich hätte der Beitragsfuß in 2015 leicht steigen müssen. Denn nach den vorläufigen Ergebnissen der BG Verkehr hat sich die Zahl der meldepflichtigen Unfälle um rund drei Prozent erhöht. Auch die Ausgaben im Leistungsbereich seien um rund 2,8 Prozent gestiegen. Allerdings zeige das Transport- und Verkehrsgewerbe eine konstante Lohnentwicklung, erklärte eine Sprecherin der BG Verkehr. Unter anderem wegen des gesetzlichen Mindestlohns seien die Gesamtentgelte um 4,3 Prozent gestiegen. Zudem gehe man von einer konstanten Wirtschaftsentwicklung aus.

„Nach den Erfahrungen der letzten Jahre steigen die Kosten weiter, vor allem im Gesundheitssektor“, erklärte Klaus Peter Röskes, alternierender Vorsitzender des Vorstandes auf Arbeitgeberseite am Freitag. Letztlich sei die Entscheidung der BG Verkehr also ein Vertrauensvorschuss an die Mitgliedsunternehmen und Versicherten. „Wir dürfen in den Bemühungen, die Arbeitssicherheit zu erhöhen, nicht nachlassen“, betonte er. Beitragsstabilität erreiche man vor allem durch eine gute Prävention.

Auch die Rechnungseinheit für die Lastenverteilung bleibt gleich

Der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten für 2015 wurde vom Vorstand auf 1,40 festgesetzt. Das heißt, im Vergleich zum Vorjahr gibt es auch bei dem Solidaritätsausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften keine Veränderung. Bis zu einem Lohnsummen-Freibetrag von 204.500 Euro besteht keine Beitragspflicht, um kleinere Unternehmen vor dieser zusätzlichen finanziellen Belastung zu schützen.

Den Beitrag für den Bereich See und die Sparte Post, Postbank, Telekom legt die BG Verkehr gesondert fest. (ag)

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