Köln. In Bezug auf das De-Minimis-Programm hat das Bundesamt für Güterverkehr kurz vor dem Antragsbeginn der Förderperiode 2017 (9. Januar 2017) über die Zuschüsse für Reifen informiert. Grundsätzlich förderfähig sind demnach:
- neue, gebrauchte und runderneuerte Winterreifen (Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol) nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges
- sowie lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen (mit schwarzer Schallwelle und/oder gemäß Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) in neuem oder gebrauchtem Zustand nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges.
Allerdings bezuschusst das BAG Winter-/Ganzjahresreifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung nicht auf der Antriebsachse. Runderneuerte Winter-/Ganzjahresreifen sind mittlerweile nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges auf der Antriebsachse förderfähig, wenn diese mit dem Bergpiktogramm und der Schneeflocke versehen sind. Runderneuerte Sommerreifen werden nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges sowohl auf der Antriebs- als auch auf der Nichtantriebsachse gefördert. Nach dieser Kategorie bezuschusste runderneuerte Pneus müssen nicht die Vorgaben hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand erfüllen, die für neue und gebrauchte gelten. (ag)
Die Regeln für die Reifen-Förderung 2017 hat das BAG hier veranschaulicht.