Köln. Erstmals seit zehn Jahren passt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln die Regelbußgelder bei Lkw-Maut-Verstößen an. Damit will die Behörde, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums das Lkw-Maut-System in Deutschland überwacht, wieder einen Gleichlauf zwischen der Höhe der Geldstrafen und der Autobahn-Nutzungsgebühr herstellen. Letztere ist seit ihrer Einführung mehrfach angepasst worden. Um zu vermeiden, dass ein wirtschaftlicher Anreiz entsteht, die Lkw-Maut nicht zu entrichten, und unter Berücksichtigung der Preissteigerung seit 2005 sei eine Anpassung erforderlich, heißt es auf der Internetseite des BAG.
Die Anpassung der Regelbußgeldsätze soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Für die Beteiligten im Straßengüterverkehr wird es damit künftig deutlich teurer, wenn BAG-Kontrolleure mautspezifische Tatbestände beanstanden. Fahrer oder Disponenten müssen etwa 240 Euro statt bisher 200 Euro zahlen, wenn sie die Lkw-Maut vorsätzlich unterschlagen. Lässt sich eine solche Verfehlung auf den Geschäftsführer des Transportunternehmens zurückführen, droht diesem eine Geldstrafe von 480 statt bisher 400 Euro. Bei fehlerhaften Einbuchungen (falsche Emissionsklasse oder Achszahl) und Abweichungen von der gebuchten Strecke steigen die Regelsätze laut dem neuen Bußgeldkatalog um 20 Euro auf 120 Euro (gilt für Fahrzeugführer und abhängig Beschäftigte) beziehungsweise um 40 Euro auf 240 Euro (gilt für Unternehmer).
Darüber hinaus fallen Verwarngelder künftig mitunter höher aus. Statt des bisher einheitlichen Regelsatzes von 35 Euro differenziert das BAG ab Juli nach Höhe der Mautdifferenz und spricht Verwarngelder zwischen 20 und 40 Euro aus. (ag)
Eine Übersicht der angepassten Bußgeldsätze finden Sie auf unter folgendem Internetlink.